Das Kind ist krank und braucht Medizin – hat aber leider überhaupt keine Lust, beispielsweise den Fiebersaft einzunehmen. Was ist bei der Arzneimittelabgabe an Kinder zu beachten, wie lässt sich diese möglichst angenehm gestalten und kann und darf der Nachwuchs Fiebersaft und Co. selbstständig einnehmen? Apotheker Björn Schmidt, Sprecher der Apothekerschaft im Kreis Höxter, sagt: „Bei Kindern ist ein besonders verantwortungsvoller Umgang mit Arzneimitteln immer unverzichtbar und das Verabreichen der Medizin ist immer Sache der Eltern oder Erziehungsberechtigten.”
Für die verschiedenen Darreichungsformen gibt es ein paar Tipps, um die Einnahme so wenig unangenehm wie möglich zu gestalten. „Kinder – ganz gleich welchen Alters – sind natürlich ohnehin schon nicht gerne krank. Wenn sie dann noch ein Arzneimittel benötigen, das komisch schmeckt oder in der Form der Verabreichung nicht gerade angenehm ist – Stichwort 'Zäpfchen' – sind sie verständlicherweise alles andere als begeistert”, so der Apotheker.
Hier kommen die Tipps: Zäpfchen sollten für kurze Zeit zwischen den sauberen Handflächen angewärmt werden, man kann sie auch kurz unter lauwarmem Wasser abspülen, damit das Einführen so sanft wie möglich passiert. Manche Arzneimittel, die oral – also über den Mund – eingenommen werden, lassen sich in bestimmten Fällen zerkleinern und mit Nahrung vermengen. „Das aber bitte niemals auf eigene Faust machen – hier muss vorher immer mit Arzt oder Apotheker Rücksprache gehalten werden, ob das jeweilige Präparat dafür geeignet ist”, betont Schmidt.
Der wichtigste Tipp von Apotheker Schmidt für die Einnahme lautet: „Haben Sie Geduld und sprechen Sie beruhigend zu Ihrem Baby, wenn Sie die Medizin verabreichen. Kindern ab dem KiTa-Alter kann man meist bereits in aller Ruhe erklären, warum es wichtig ist, dass sie ihre Medizin schlucken und wogegen sie genau helfen soll: Dass das Inhalieren dabei hilft, den Husten wieder loszuwerden oder der Antibiotikasaft dabei, die Halsschmerzen schneller zu vertreiben. Die Einnahme von Saft funktioniert oft besser, wenn sich die kleinen Patient*innen für die Einnahme aufsetzen”, hat Schmidt noch einen weiteren Tipp parat. „So kann sich das Kind auch nicht so schnell daran verschlucken.”
Besonders gängige Arzneimittel wie zum Beispiel Fiebersaft gibt es mittlerweile in verschiedenen Geschmacksrichtungen wie Erdbeere oder Orange. „Das versüßt die Einnahme zumindest etwas”, sagt der Apotheker. Ganz wichtig: Auch wenn die Medikamente lecker schmecken, sind sie keinesfalls harmlos und sollten immer nur durch Erwachsene verabreicht werden: „Arzneimittel gehören nicht in Kinderhände.”
Aus Erfahrung weiß Schmidt, dass insbesondere ältere Kinder irgendwann keine Lust haben, sich den Löffel mit der Medizin von den Eltern in den Mund stecken zu lassen. Hier rät der Apotheker zu einer Einnahme unter Aufsicht: „Auch noch im Jugendalter sollten die Eltern zumindest die Dosierung des Arzneimittels vornehmen, damit nicht zu viel oder zu wenig Medizin vom Körper aufgenommen wird. Auf keinen Fall sollten die Arzneimittel dem Nachwuchs einfach überlassen werden.” Arzneimittel müssen kindersicher im Haushalt verstaut sein. Ideal ist ein abschließbarer Schrank in einem Raum, in dem die Temperatur nicht über 20 bis 25 Grad liegt.
Wann immer Kinder krank sind, sollten Arzneimittel grundsätzlich nur nach Rücksprache mit Arzt oder Apotheker eingenommen werden – das gilt auch und gerade für Präparate, die ohne Rezept erhältlich sind. „Denn auch diese können Wechsel- und Nebenwirkungen haben und nicht jedes Arzneimittel ist für jedes Kind oder jeden Jugendlichen gleichermaßen geeignet.” Schmidt warnt: „Bitte verabreichen Sie auf gar keinen Fall auf eigene Faust Arzneimittel für Erwachsene an Kinder oder Jugendliche – das kann wirklich schwere Folgen haben!”
Wann immer ein Arzneimittel für Kinder benötigt wird, finden Eltern in der nächsten Apotheke vor Ort Hilfe. „Die Teams versorgen alle großen und kleinen Patient*innen mit dem passenden Arzneimittel”, versichert Schmidt. Und das auch, wenn Medikamente mal nachts, am Wochenende oder an einem Feiertag benötigt werden: „Rund um die Uhr gibt es NotdienstApotheken, die für Patient*innen da sind und auch im Notfall weiterhelfen.”
Helfen Sie uns mit Ihrer Zustimmung
Um Ihnen eine optimale Webseite bieten zu können, setzen wir Cookies und vergleichbare Instrumente ein. Einige der eingesetzten Techniken sind essentiell für den technischen Betrieb unseres Webangebots.
Mit „Alle akzeptieren“ erklären Sie Ihre Zustimmung zu dem unten genannten Zweck. Dies umfasst auch Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung außerhalb des EWR (Art. 49 (1) (a) DSGVO, Drittlandtransfer), wo das hohe europäische Datenschutzniveau nicht besteht.
Mit „Details…“ können Sie festlegen, welchen Zwecken Sie zustimmen und welchen nicht.
Wir und unsere Partner verarbeiten und übermitteln personenbezogene Daten (z.B. Identifier und Browserdaten). Damit können wir statistisch erfassen wie unsere Webseite genutzt wird und so unser Angebot laufend verbessern und finanzieren. Mit Ihrer Zustimmung dürfen wir und unsere Partner außerdem auch Informationen auf Ihrem Gerät speichern und/oder abrufen. Wir nutzen Social-Media-Tools und Dienste von anderen Anbietern, um Kartenausschnitte oder Videos anzeigen zu können und das Teilen von Inhalten zu ermöglichen. Sie können entscheiden, für welche dieser Zwecke wir Ihre Daten speichern und verarbeiten dürfen.
Unter „Cookie Einstellungen“ können Sie Ihre Angaben jederzeit anpassen, ändern oder Datenverarbeitungen ablehnen.
Mit „Alle akzeptieren“ erklären Sie Ihre Zustimmung zu dem unten genannten Zweck. Dies umfasst auch Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung außerhalb des EWR (Art. 49 (1) (a) DSGVO, Drittlandtransfer), wo das hohe europäische Datenschutzniveau nicht besteht.
Mit „Details…“ können Sie festlegen, welchen Zwecken Sie zustimmen und welchen nicht.
Wir und unsere Partner verarbeiten und übermitteln personenbezogene Daten (z.B. Identifier und Browserdaten). Damit können wir statistisch erfassen wie unsere Webseite genutzt wird und so unser Angebot laufend verbessern und finanzieren. Mit Ihrer Zustimmung dürfen wir und unsere Partner außerdem auch Informationen auf Ihrem Gerät speichern und/oder abrufen. Wir nutzen Social-Media-Tools und Dienste von anderen Anbietern, um Kartenausschnitte oder Videos anzeigen zu können und das Teilen von Inhalten zu ermöglichen. Sie können entscheiden, für welche dieser Zwecke wir Ihre Daten speichern und verarbeiten dürfen.
Unter „Cookie Einstellungen“ können Sie Ihre Angaben jederzeit anpassen, ändern oder Datenverarbeitungen ablehnen.